AGBs
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

      1. Allgemeines/Geltung der AGB

      Diese AGB gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Betreiber des Fitnessstudios „Kraftwerk20“ in der Forchheimer Straße 15, Bamberg („Studio“) und seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Studio abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Studios berechtigt sind.

      1. Tarife und Mitgliedschaft
        • Das Studio bietet die folgenden Tarife, Zusatzmodule und Laufzeiten an:
          • Expert (12 Monate für 24,90€ pro Woche) / Rookie (6 Monate für 29,90€ pro Woche) / SuperFit12 (12 Monate für 34,90€ pro Woche) / SuperFit6 (6 Monate für 39,90€ pro Woche)
          • 10er Karte für 349,90€ (ohne Komfort-Service PLUS), bzw. 399,90€ (mit Komfort-Service-PLUS)
          • Monats-Abo Komfort-Service PLUS für 3,90€ pro Woche (Leihweise: Trainingskleidung, Schweiß- und Duschhandtuch, sowie 1 Port. Magnesium zum Verzehr).
        • Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingseinheit (20 Minuten), beim SuperFit-Abo zu jeweils einer Einheit EMS Krafttraining (20 Minuten), einer EMS Ausdauereinheit
          auf dem Crosstrainer (20 Minuten), sowie zur Nutzung von den durch das Studio angebotenen Trainingsergänzungen, soweit diese kostenfrei angeboten werden. Hierzu ist jeweils
          ein individueller Termin zu vereinbaren. Das Studio garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder gewünschten Zeit Trainingseinheiten zur Verfügung stehen. Termine, die
          nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Erfolgt keine fristgemäße Absage, gilt der Termin als wahrgenommen.
        • Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur
          mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studios möglich.
        • Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dort jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages
          und kann insbesondere Regelungen über Nutzungszeiten und Verhalten beinhalten. Bei groben Verstößen des Mitglieds gegen die Hausordnung ist das Studio berechtigt, die Vereinbarung
          außerordentlich zu kündigen.
      1. SEPA Basislastschrift
        • Die Beiträge nach Ziffer 2.1. werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Die Buchung erfolgt jeweils am Montag der laufenden Woche, bei Feiertagen am darauf folgenden Bankarbeitstag.
          Der Einzug von Zusatzbeträgen (z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzung) wird auf Wunsch vereinbart.
          Die Frist für die Prenotifikation wird auf zwei Tage verkürzt.
          Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist das Studio berechtigt, das Lastschriftverfahren zu kündigen.
      2. Laufzeit und Kündigung
        • Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tag der Unterzeichnung.
          Wird das vom Mitglied gewählte Abo nicht sechs Wochen zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um die Laufzeit des jeweiligen
          Abos nach Ziffer 2.1. Der Laundry-Service ist erstmalig zum Ablauf des zweiten Monats kündbar.
          Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung berechtigt:
          4.3.1 bei Eintritt einer Schwangerschaft.
          4.3.2 bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Studios unmöglich oder schädlich wäre.
          4.3.3 bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 25 km von dem Studio entfernt liegt.
          In den Fällen der Ziffer 4.3.1 und 4.3.2. wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der schriftlichen Kündigung ein Attest eines unabhängigen
          Arztes vorliegt, das die Erkrankung und deren beschränkende Wirkung auf die Möglichkeit der Nutzung des Studios oder die Schwanger
          schaft bestätigt, beim Studio im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Ziffer 4.3.3. sind die behördlichen Ab- und Anmeldebestätigungen
          mit der Kündigung vorzulegen.
          Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von vier Wochenbeiträgen in Verzug, so ist das Studio berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung
          aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich das Studio ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen
          das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
      3. Ruhezeit bei höherer Gewalt

      Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichten zur Leistung befreit.
      Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz
      oder teilweise an er Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Epidemien, Naturkatastrophen, allgemeine Unruhen, kriegerische oder terroristische
      Auseinandersetzungen sowie die nicht von ihr verschuldeten Betriebsstörung oder behördlichen Verfügung.
      Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die
      höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
      Liegt mindestens bei einer der Vertragsparteien höhere Gewalt vor, kann die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von maximal drei Monaten ruhend gestellt werden (Ruhezeit). Für
      die Dauer der Ruhezeit besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags fort. Die Ruhezeit verkürzt die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die Monate der Ruhezeit
      werden am Ende der regulären Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um
      den Zeitraum der Ruhezeit. Eine Ruhezeit kann ausschließlich in vollen Monaten erfolgen. Für den Fall, dass die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, werden sich die
      Vertragsparteien über das weitere Vorgehen abstimmen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, insbesondere eine längere Ruhezeit zu vereinbaren. Das Recht jeder
      Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

      1. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
        • Die Mitarbeiter des Studios sind befugt, dem Mitglied im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um das Hausrecht des Studios
          und insbesondere die Regeln der im Studio aushängenden Hausordnung durchzusetzen.
      2. Haftungsbeschränkung
        • Das Studio haftet nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung des Studios wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht
          und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die aus dem Handeln des
          Studios folgt, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, deren gesetzlichen
          Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
          Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung
          und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
          Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss dem Studio im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher,
          fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
          8.Sonstiges
        • Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel
          selbst.
          Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

      Stand Oktober 2021